Zum Einsatz einer Dashcam gehen die Meinungen weit auseinander. Manche finden sie gut, andere hingegen sehen ihre Persönlichkeitsrechte betroffen.

Interessant wird es aber auch dann, wenn sich Gerichte hiermit beschäftigen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Aufnahmen einer Dashcam im Rahmen eines Unfallverfahrens bei Gericht vorgelegt werden.

Hiermit will ein Geschädigter in aller Regel beweisen, dass er an dem Unfall nicht schuld ist.

Ist dies allerdings erlaubt?

Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 17.07.2017, Aktenzeichen 10 U 41/17)  hat dies nun für den dort verhandelten konkreten Einzelfall bejaht. Die vorherige Instanz hatte dies noch verneint.

Auch liegt zu dieser Frage auch noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor. Es bleibt also weiterhin spannend, wie demnächst weitere Gerichte dieses Thema behandeln.

Für den Autofahrer aus dem Stuttgarter Raum war die Dashcam zumindest eher ein Segen.