Illegale Radarwarngeräte kann man zurückgeben
Radarwarngeräte verhindern zwar Bußgelder, sind in Deutschland aber nicht erlaubt. Wer sich dennoch eines im Internet bestellt, genießt dabei vollen Verbraucherschutz. Ein Mann hatte im Jahr 2007 nach einer telefonischen Werbung ein solches Radarwarngerät im Internet bestellt. Nach zehn Tagen wollte er es zurückgeben, ganz so, wie es nach dem Fernabsatzgesetz üblich ist. Der Verkäufer [...]