Online Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben – das geht! Und das ist oft eine gute Alternative.
Zu schnell gefahren? Rote Ampel übersehen? Zu dicht aufgefahren? Ihnen drohen sogar noch Punkte in Flensburg?
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, kennen Sie noch lange nicht die konkrete Aktenlage. Das sollten Sie aber. Denn nur, wenn Sie wissen, was in den Akten steht, können Sie eine Strategie zur Verteidigung entwickeln.
Wenn Sie keine Akteneinsicht haben, wissen Sie auch nicht, ob sich ein Bußgeld vielleicht ganz verhindern lässt.
Akteneinsicht erhält allerdings nur ein Anwalt. Und der kann Ihnen diese Akten zugänglich machen, unabhängig davon, wo er ansässig ist. Im Internet ist es also egal, ob der Anwalt sich an Ihrem Wohnort befindet.
Wichtig ist, dass er schnell für Sie tätig wird.
Wir unterstützen Sie. Bei der Akteneinsicht und darüber hinaus. Nicht immer ist jedoch die Verteidigung durch einen Anwalt in einer Gerichtsverhandlung erforderlich. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative, vor allem dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Nicht immer sind Bußgeldbescheide richtig. Ohne Unterstützung eines Anwalts ist es aber schwierig, sich gegen einen falschen Bußgeldbescheid zu wehren. Sie erhalten dann noch nicht einmal Einsicht in die Akte. Um sich aber ein Bild über die erhobenen Vorwürfe machen zu können, ist Akteneinsicht unbedingt erforderlich.
Sollte sich nach Prüfung der Akte ergeben, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind, kann ein Fahrverbot verhindert, ein Bußgeldbescheid verringert oder gar vermieden werden. Wie das geht erfahren Sie unter „Schritte zum Einspruch“.
Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Senden Sie uns eine E-Mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.
So viel sparen Sie
beim Online Einspruch
gegen Ihren Bußgeldbescheid
Gebühr | Herkömmliches Verfahren |
Online Verfahren |
Grundgebühr | 98,60 Euro | 25,00 Euro |
Verfahrensgebühr durchschnittlich | 156,60 Euro | 150,00 Euro |
Terminsgebühr durchschnittlich | 249,40 Euro | Entfällt in der Regel |
Auslagenpauschale | 20,00 Euro | 20,00 Euro |
MwSt. | 99,67 Euro | 37,05 Euro |
Summe | 624,87 Euro | 232,05 Euro |