Einspruch einlegen
– das geht auch online!
Damit wir Ihr Anliegen zügig bearbeiten können, müssen Sie nur unser Formular ausfüllen.
Bitte machen Sie alle Angagen sorgfältig und vollständig aus. Wir weisen darauf hin, dass nur komplette Formulare bearbeitet werden können. Ein vollständig ausgefülltes Formular erleichtert uns die Arbeit erheblich. Es liegt daher in Ihrem Interesse Nachfragen zu vermeiden, die unvermeidbar zu zeitlichen Verzögerungen führen würden.
Sie beauftragen durch Ausfüllen und Absenden dieses Formulars unsere Kanzlei mit dem Einlegen eines Einspruches. Das Mandatsverhältnis kommt nach entsprechender Bestätigung durch uns zu Stande.
Beachten Sie bitte unbedingt die Einspruchsfrist von 2 Wochen gegen einen Bußgeldbescheid. Wir können das Mandat nur dann online annehmen, wenn bis zum Ablauf der Einspruchsfrist noch wenigstens 2 Werktage verbleiben.
Sollte diese Frist (2 Wochen) bereits abgelaufen sein, können Sie diesen Service leider nicht nutzen. In diesem Fall bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, ob gegebenenfalls eine Möglichkeit besteht, trotzdem Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Nach Absenden des Formulars übersenden Sie uns dieses und den Bußgeldbescheid per Post und möglichst vorab per Telefax. Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Senden Sie uns eine E-Mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.
Für Ihren online Einspruch füllen Sie bitte unser Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!