Sachen gibt’s… Da hat doch jemand ein Auto in einen fahrenden Pool verwandelt. Bei dem Wetter eigentlich naheliegend. Aber, sehen Sie selbst!
Fahrender Swimmingpool? Ist das denn überhaupt erlaubt?
Von M. Hewer|2018-01-09T16:19:08+01:00Juli 24th, 2013|Bußgeld verhindern, Bußgeldverfahren, verkehr|1 Kommentar
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Ein Kommentar
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Reife Handwerksleistung! Solange sie nicht stark bremsen müssen, sollte das ja kein Problem geben, oder? Ärgerlicher finde ich, dass Sie betrunken waren. So was macht man nicht. Ist bekannt, ob es ihr eigenen Auto war oder haben Sie es gestohlen?
LG, Karin