Wie gut, dass unser Bundesminister der Verteidigung zu Guttenberg nicht auch noch zu schnell gefahren ist.

In diesen Tagen, an denen Deutschland keine größeren Probleme als eine Doktorarbeit zu haben scheint, können die Abgeordneten der Parlamente aufatmen.

Das Oberlandesgericht Bamberg (nicht Bayreuth) hat nun entschieden, dass eine Bußgelderhöhung gegen einen zu schnell fahrenden Landtagsabgeordneten nicht damit begründet werden kann, dass dieser eine Vorbildfunktion für die Gesellschaft habe.

Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass die berufliche und soziale Stellung des Betroffenen bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sei.
Etwas anderes gelte nur, wenn zwischen der beruflichen und sozialen Stellung einerseits und der Tat andererseits eine innere Beziehung bestehe.

Parlamentarier sind demnach doch nur irdische Menschen wie du und ich.