Bußgelder müssen nicht immer sein! Immer und immer wieder sind bereits die Lichtbilder wenig aussagekräftig. Wer kann zum Beispiel bei diesem Bild erkennen, wer gefahren ist?
Schließlich müssen wesentliche Kopfmerkmale zu erkennen sein, die eine Zuordnung zum Fahrer ermöglichen.
Selbst wenn Bilder teilweise auch sehr gut den Fahrer erkennen lassen, können sich teilweise auch Mängel in der Messung ergeben. Nur: normalerweise bekommt man solche Fotos gar nicht zu sehen… Denn die Akteneinsicht erhält ausschließlich ein Anwalt. Akteneinsicht kann man aber auch bequem online mit anwaltlicher Hilfe erhalten, und zwar hier.
Deshalb ist es immer wichtig, Knöllchen nicht von vorn herein zu akzeptieren, sondern einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.
Ich brauch dringend hilfe, was kann ich zurück schreiben zur Busgeldstelle? Ich bin nicht 22 Kmh zuschnell gefahren niemals“
Mfg Steffi
Guten Tag,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Einschätzung lediglich nach Einsicht in die Akte und damit in die Messung vornehmen können.
Sollten Sie daher eine Vertretung oder Akteneinsicht wünschen, stehen Ihnen Angebote unter einspruch-online.de zur Verfügung.
Mfg
Hewer