Bußgelder müssen nicht immer sein! Immer und immer wieder sind bereits die Lichtbilder wenig aussagekräftig. Wer kann zum Beispiel bei diesem Bild erkennen, wer gefahren ist?
Schließlich müssen wesentliche Kopfmerkmale zu erkennen sein, die eine Zuordnung zum Fahrer ermöglichen.

Selbst wenn Bilder teilweise auch sehr gut den Fahrer erkennen lassen, können sich teilweise auch Mängel in der Messung ergeben. Nur: normalerweise bekommt man solche Fotos gar nicht zu sehen… Denn die Akteneinsicht erhält ausschließlich ein Anwalt. Akteneinsicht kann man aber auch bequem online mit anwaltlicher Hilfe erhalten, und zwar hier.

Deshalb ist es immer wichtig, Knöllchen nicht von vorn herein zu akzeptieren, sondern einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.