Da denkt man, ein kleines Knöllchen könnte keine große Wirkung haben. Weit gefehlt. Ein Betroffener wurde jetzt eines besseren belehrt:

Dieser kam aus seinem Urlaub in der Türkei zurück. Am Flughafen angekommen wurde er jedoch von der Bundespolizei erst in Empfang und dann festgenommen.  Dabei hatte er lediglich ein Knöllchen wegen Falschparkens im Jahr 2015 über ganze Euro 15,00 nicht vollständig bezahlt.

Weil sein Aufenthaltsort unbekannt war, hatte die Staatsanwaltschaft Stade zwischenzeitlich jedoch einen Erzwingungshaftbefehl erwirkt.

Schlussendlich ein teures Knöllchen

Dieser führte dann zur Festnahme bei der Einreise nach Deutschland. Dort hatte er dann die Wahl, entweder einen Tag im Gefängnis zu verbringen oder die ausstehenden 8,07 Euro und die mittlerweile zusätzlich fällig gewordenen Kosten von 53,60 Euro zu zahlen.

Der Mann entschied sich sodann, lieber das Geld zu zahlen. Damit war die Sache dann endgültig erledigt.