Derzeit gibt es immer wieder neue Urteile, wonach auch recht gut gemachte Blitzerfotos als Beweismittel seitens der Gerichte nicht mehr als Beweismittel anerkannt werden. Dies führt dazu, dass solche Verfahren eingestellt werden.

Warum geschieht dies?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 beschlossen, dass die Verkehrsüberwachung von Brücken durch eine Videoaufzeichnung und späteren Auswertung gegen die Verfassung verstoße. Dies wurde im konkreten Fall damit begründet, dass gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen werde, wonach jede Person selbst entscheiden kann, was wer mit seinen eigenen persönlichen Daten anstellt.
Danach liegt unter Umständen ein Verstoß gegen das so genannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, mit der Folge, dass die Verwertung von entsprechend erstellten Fotos nicht erfolgen darf.

Folgen der Entscheidung für Knöllchen:
In der Folge haben etliche Amtsgerichte diesen Beschluss aufgegriffen und sind der Meinung, dass damit eine Verwertung von Fotos als Nachweis der Fahrereigenschaft generell bei stationären und mobilen Radarkontrollen unzulässig ist.

Demnach sind zwischenzeitlich einige solcher Verfahren – egal, ob es um Geschwindigkeitsübertretungen welcher Höhe auch immer oder Abstandsmessungen ging – teilweise seitens der Verwaltung eingestellt oder im Gerichtsverfahren der Betroffene frei gesprochen worden.

Entscheidend sind aber mal wieder die Umstände des Einzelfalles. So kommt es nicht nur auf die jeweilige Regelung und das gerade verwendete Kamerasystem an.

Die Erfolgschancen – nie waren sie so gut wie heute

Notwendig ist daher eine möglichst frühzeitige anwaltliche Prüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten.
Eine Möglichkeit ist hier die Nutzung der online Einspruchsmöglichkeit unter www.einspruch-online.de. Dort kann dann Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle beantragt werden.