In den vergangenen Monaten gab es immer und immer wieder nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Streit darüber, ob Knöllchen bezahlt werden müssten.
Hintergrund war, dass das höchste deutsche Gericht Ende 2009 entschieden hatte, dass eine verdachtsunabhängige Messung nicht rechtens sein könne.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.07.2010 dürfen Verkehrssünder allerdings weiterhin geblitzt werden.
Zwar bedeute das Fertigen eines Fotos einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten.
Die Richter verwarfen nun die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der in Brandenburg mit 117 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden war (Az. 2 BvR 759/10).
Der Autofahrer hatte sich gegen ein Knöllchen, welches eine Geldbuße von 135 Euro vorsah, gewehrt. Er war der Ansicht, die Anfertigung des Fotos verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit sein Persönlichkeitsrecht, weil es für den Eingriff keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Richter urteilten, eine Verletzung von Grundrechten sei nicht festzustellen. Vielmehr diene die Verkehrsüberwachung dem Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Radargeräte zielten «nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben», so das Gericht.
Jetzt heißt es wieder einmal mehr, Augenmerk auf die Messung zu legen. Oftmals ist diese fehlerhaft oder bietet die Akte andere Angriffspunkte, die Punkte, ein Fahrverbot oder auch die Geldbuße verhindern können.
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