Der als „Knöllchen Horst“ bekannte Knöllchen schreibende Frührentner stand nun selbst vor Gericht. Er hatte es sich in der Vergangenheit zum Hobby gemacht Parksünder zu jagen und es damit zu einer gewissen Berühmtheit gebracht.
Bundesweit bekannt wurde Knöllchen-Horst, als er eine Rettungshubschrauber-Besatzung anzeigte, die im Einsatz auf dem Bürgersteig gelandet war.
Nun hatte es ihn allerdings selbst erwischt: er war zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Weil er aber das Bußgeld von 10 € nicht zahlen wollte, hatte er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Das Amtsgericht gab dem Einspruch aber keine Chance.
Nun muss der 56-jährige Frührentner aus Osterode neben den 10 Euro Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens auch die Verfahrenskosten zahlen – es sei denn er hat eine Rechtsschutzversicherung.
Vor dem Gesetz sind manchmal doch alle gleich.
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