Diese Frage stellt sich bei jedem Wetter: Droht einem Autofahrer auch dann ein Knöllchen, wenn er auf einer Straße zu schnell unterwegs ist, aber ein dort angebrachtes Tempo-30-Schild für ihn nicht zu erkennen ist?

Diese Situation ist nicht nur dann möglich, wenn das Schild zugewachsen ist. Auch jetzt im Winter kann es bei starkem Schneefall für den Autofahrer nicht erkennbar sein.

Im gerade vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall (III-3 RBs 336/09   )eines Taxifahrers konnte daher nicht ein Knöllchen auf der Grundlage der gemessenen Differenz zum 30-km/h-Limit, sondern nur wegen des Überschreitens der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verhängt werden.

Die Verkehrsbehörde war zuvor davon ausgegangen, dass der Taxifahrer beispielsweise an Hand von Nachfolgeschildern hätte erkennen müssen, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befand.

Dem widersprach das Gericht. Verkehrszeichen müssen danach immer für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, damit sie eine Wirkung entfalten können.

Aber Vorsicht: Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn man ortskundig ist und daher die dortige Beschilderung kennen sollte.