Das Bußgeld lauert immer und überall – jetzt auch verstärkt im Ausland. Wer als Verkehrssünder im Ausland ein Knöllchen kassiert, soll nach dem Willen der EU in heimischen Gefilden zukünftig schneller belangt werden können.
Egal, ob Alkohol am Steuer, zu schnelles Fahren, Handy-Telefonate während der Fahrt oder das Überfahren einer roten Ampel – bei all diesen Delikten können EU-Staaten künftig den Namen und die Adresse eines Fahrzeugbesitzers aus dem Kfz-Register seines Heimatlandes erfragen.
Der elektronische Datenaustausch macht es dann möglich, dass 27 EU-Staaten die Halter ausländischer Fahrzeuge dann schneller ausfindig machen können.
Nach der Einigung der EU Verkehrsminister muss das Europaparlament den Vorschlag noch billigen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt laut EU-Kommission drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer.
Einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben aber noch Bedenken gegen die neuen Regeln. Sie argumentieren, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss und sich somit rechtliche Probleme ergeben. Die EU-Kommission geht aber davon aus, dass die Minister eine Formulierung finden werden, mit der auch Deutschland leben kann.
Beachtet werden sollte aber auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland eingetrieben werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht.
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