Selbst unser Verkehrsminister kennt zwischenzeitlich die so genannten Elefantenrennen auf der Autobahn.

Damit ist nicht das Entgegenkommen von Elefanten gemeint, wie dies hier zu sehen ist:

Foto: Hewer

Vielmehr geht es um das Überholen von meist größeren LKW`s, welches gefühlte Ewigkeiten dauert.  Zwar muss es nicht so lange wie hier

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dauern, aber halbe Ewigkeiten sind auch zu lang.

Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Hamm (4 Ss Owi 629/08) könnte den Rennen bald ein Ende machen.

Ein Lkw-Überholvorgang darf danach auf einer zweispurigen Autobahn  höchstens 45 Sekunden dauern. Anderenfalls droht dem LKW Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und Punkten in Flensburg.

Die Richter des Oberlandesgerichts haben damit die ungenaue Angabe in der Straßenverkehrsordnung konkretisiert, in der lediglich eine „höhere Geschwindigkeit“ des Überholenden gefordert wird.

Gleichzeitig machten die Richter aber auch deutlich, dass ein Bußgeld nur verhängt werden darf, wenn durch das Überholmanöver tatsächlich eine konkrete und nicht nur kurzfristige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs vorliegt. Dies hat dann auch zur Konsequenz, dass ein Bußgeld nicht verhängt werden darf, wenn LKW Fahrer auf leeren Autobahnen längere Zeit für Überholvorgänge benötigen.