Die Justizminister der Länder beabsichtigen angeblich einen Führerscheinentzug auch bei Straftaten, die nicht im Verkehr begangen wurden zu ermöglichen.

Danach könnten auch bei Delikten wie einem Diebstahl oder einer Körperverletzung der Führerschein entzogen werden.  Ein Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich des Verkehrsrechts wäre danach nicht mehr notwendig.

Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht angeblich auf der Tagesordnung der am kommenden Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz.
Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden.

Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden.

In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Ein Fahrverbot ist allerdings eine empfindliche Sanktion, die viele härter treffen würde als manche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass auch in Bußgeldverfahren oft in erster Linie um den Führerschein gekämpft wird. Das neben einem Fahrverbot fällige Bußgeld ist oftmals nur von untergeordneter Bedeutung.