Bisher kannte man den Führerschein-Tourismus nur so:

Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder auch Alkohol am Steuer ihren Führerschein verloren haben, eilten ins Ausland um dort einen neuen zu erwerben.

Das war nicht nur billiger, sondern hatte auch seinen Zweck, die in Deutschland notwendige medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) zu umgehen.

Nun hat der Europäische Gerichtshof aber auch einem eigentlich unbedenklichen Fall einen Riegel vorgeschoben:

Auch Fahranfänger dürfen danach ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Erlaubnis zum Fahren eines Autos ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer nachweislich mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat.

So ist es nun auch unbescholtenen Fahranfängern verwehrt ihren Führerschein im Nachbarland oder im Urlaub zu machen, obwohl dort die Fahrstunden preiswerter sind.
Argumentiert wird seitens der Europarichter damit, dass es möglich sei, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfüge und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstelle.

Andererseits erklärt das gleiche Gericht, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten.

Mit einer Freizügigkeit innerhalb der EU ist es aber anscheinend noch nicht weit genug gekommen.