Es gibt also noch wirklich unabhängige Richter, auch wenn sich die Staatsanwaltschaft naturgemäß wenig erfreut zeigt.
Bei Verkehrskontrollen gehe es um den Schutz der Bevölkerung und nicht ums „Geldverdienen“, sagte Richter Helmut Knöner der „Neuen Westfälische“. Er forderte eindeutige gesetzliche Regelungen zur Tempoüberwachung und erklärte: „Es geht nicht primär darum, Raser freizusprechen.“
Knöner kritisierte die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsüberwachung. Foto- und Videoaufnahmen von Autofahrern würden etwa auf Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. Auch gebe es keine genauen Regelungen und Vorschriften dafür, an welchen Orten die Geschwindigkeit der Autofahrer überprüft werden dürfe.
„Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Starenkästen dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat“, meinte Knöner. Allein in der vergangenen Woche hatte der am Amtsgericht Herford arbeitende Richter Zeitungsberichten zufolge 42 Autofahrer freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde einlegen.
endlich mal einer der den mut hat .leider wird er nicht mehr lange tätig sein ,wie jeder der gegen die diktatur in diesem sogenannten staat verstößt schade