Seit bereits ein paar Jahren gibt es nun in Deutschland die Maut für LKW`s. Wer sich an die Anfänge nicht mehr erinnert, schaut hier:

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Dass es daher grundsätzlich ein Bußgeld gibt, wenn der Fahrer eines LKW die Maut nicht zahlt, ist also nichts Neues.

Wie ist es aber, wenn der Fahrer sich damit verteidigt, dass er sich auf die Entrichtung der Maut durch eine dritte Person, z.B. den Disponenten bzw. Geschäftsführer seines Auftraggebers verlassen hat? Erhält der LKW Fahrer dann auch ein Bußgeld?

Das Oberlandesgericht Köln geht in seiner Entscheidung 82 Ss  Owi 61/07 zumindest geht davon aus, dass der Fahrer des LKW neben dem Eigentümer oder Halter haftet. Ansonsten bestünde die Möglichkeit, dass der Betroffene sich unter Hinweis auf einen (vermeintlichen) Vorrang eines anderen Verpflichteten von seiner Verantwortung befreien könnte. Das könne aber nicht sein.