Der mit über 40 Freisprüchen für Temposünder im vergangenen Jahr bundesweit bekannt gewordene Richter des Amtsgerichts Herford Knöner scheint seine richterliche Unabhängigkeit nunmehr audfgegeben zu haben.
Knöner hat wohl eine dienstliche Erklärung abgegeben, wonach er Blitzerfotos als Rechtsgrundlage für Verurteilungen nun anerkenne,wie ein Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft mitteilte.
Damit schließt sich der Richter nun einer Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, welches zumindest teilweise die Freisprüche des Amtsrichters aufgehoben hatte. Im Gegenzug zieht die Staatsanwaltschaft alle Befangenheitsanträge gegen Knöner zurück. Ein Schelm ist, wer hierbei böses denkt.
Damit dürfen Temposünder im dortigen Amtsgerichtsbezirk nicht mehr darauf vertrauen, dass diese mit der Begründung es gäbe keine Rechtsgrundlage für Radarfotos und die Bilder würden lediglich aus Gründen der Geldschneiderei gefertigt, freigesprochen werden.
Was selbstverständlich bleibt ist eine Überprüfung der Messfotos und der Messung. Auch dort finden sich oftmals Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigungsstrategie.
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