Ist es mal wieder das berühmte zumindest bevor stehende Sommerloch oder doch nur eine Schnapsidee? Die Regierungsparteien prüfen jedenfalls nicht nur die Einführung einer PKW-Maut auf deutschen Straßen, sondern auch eines Alkoholwächters am Steuer:
Ist ein solches Gerät im Fahrzeug verbaut, muss zunächst in dieses hinein gepustet werden. Wird dort Alkoholgeruch in bestimmter Konzentration registriert, springt das Fahrzeug nicht an. Anderenfalls gibt der Wächter freie Fahrt.
Dies klingt zumindest für Alkoholsünder am Steuer interessant, wenn hierdurch die Zeit des Führerscheinentzugs verkürzt werden kann oder auch Punkte im Verkehrszentralregister schneller abgebaut werden können.
In anderen europäischen Ländern sind Alcolocks auch bereits bekannt. In Schweden zwingt der Staat zwar nicht zur Nutzung, stellt aber seinen Bürgern frei, sich selbst dazu zu verpflichten. Spediteure setzen dort Alcolocks immer häufiger in ihren LKWs ein. Sie wollen hiermit dokumentieren, dass Ihre Fahrer nüchtern unterwegs sind.
Auch in Ländern wie Finnland und Frankreich steigt das Interesse an den Alkoholwächtern.
In Deutschland werden ab Werk fest eingebaute Alcolocks bisher lediglich von Volvo angeboten. Diese kommen schließlich auch aus Schweden. Fahrer anderer Marken müssen bei Interesse ein solches Gerät aus dem Zubehörhandel für ca. Euro 1500 – 2000,00 erwerben.
Allerdings würde mit einer Einführung der Alcolocks allenfalls die Hemmschwelle zu fahren angehoben werden. Möglichkeiten das System zu umgehen gibt es wie oft auch. Die Alcolocks erkennen nicht, wer tatsächlich bläst. Ist es daher der nüchterne Beifahrer oder eine sonstige dritte Person, sitzt trotzdem der Falsche am Steuer.
Andererseits ist auch nicht ausgeschlossen, dass das System falsch reagiert und demjenigen die Fahrt verweigert, der eigentlich noch fahren dürfte.
Letztlich ist mit der Entscheidung des Gerätes fahren zu dürfen auch nicht eine rechtlich verbindliche Prüfung verbunden. Ergibt sich im Rahmen einer späteren Polizeikontrolle, dass man doch zu viel getankt hatte, kann man sich sicherlich nicht darauf berufen, dass das System die Fahrt erlaubt hatte.
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