Ein Berufskraftfahrer, der sein Ladegut transportiert, ohne es vorher zu wiegen, riskiert eine Strafe für das Fahren eines Fahrzeuges im überladenen Zustand.
Dies gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Lüdinghausen auch dann, wenn der Fahrer keine besonderen Anzeichen am LKW bemerkt.
Es muss daher noch nicht einmal optisch eine Überladung etwa an ausgebeulten Reifen erkennbar sein oder das Fahrverhalten ungünstig beeinflusst sein.
Entscheidend ist ausschließlich das tatsächliche Gewicht der Zuladung.
Ist das zulässige Gewicht überschritten, führt dies mindestens zu einem fahrlässigen Überladungsverstoß.
Dabei muss das Fahrzeug nicht so aussehen wie hier:
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