Nach einem Bericht von AUTOBILD (Heft 16/2010) könnte der schwerwiegende Formfehler, der zur Nichtigkeit der Schilderwaldnovelle geführt hat, auch die sonstige Straßenverkehrsordnung betreffen.
Bei einem Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot handelt es sich zwar lediglich um einen Formfehler. Staatsrechtler gehen jedoch davon aus, dass ein solcher zur Nichtigkeit eines Gesetzes führt.
Was bedeutet dies für den Autofahrer?
Da auch die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der StVO ihre Ermächtigungsgrundlage findet, könnte diese rechtswidrig sein. Daher sollte bis zu einer abschließenden Klärung der Angelegenheit Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, eingelegt werden. Ein Bußgeld könnte sich damit vielleicht verhindern lassen.
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