Dass die Beschränkungen ohne Umweltplakette am Auto immer größer werden hat sich herum gesprochen. Viele Städte lassen in Umweltzonen Fahrzeuge ohne Umweltplakette nicht mehr einfahren.
Was aber passiert, wenn an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die notwendige Plakette fehlt?
Das Amtsgericht Bremen hat nun entschieden, dass allein deshalb noch kein Bußgeld fällig ist (94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reicht demnach für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.
Ein parkendes Fahrzeug setzt nun mal keine Emissionen frei.
Zwar kann das Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone eingefahren sein. Denkbar ist aber auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug. Und dass das Fahrzeug mit Motorkraft bewegt worden ist, muss erst mal bewiesen werden.
Dies ist entgegen der Rechtsprechung zur Nutzung des Mobiltelefons endlich mal wieder nachvollziehbar.
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