Der Bundesrat hat zum 01. Oktober 2010 eine neue Rechtslage geschaffen:
Demnach endet dann die oftmals bisher bestehende Schonfrist für Verkehrssünder: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen ab 70 Euro künftig auch in Deutschland eingetrieben werden können. Dem hat nun der Bundesrat zugestimmt.
Wer im EU-Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammelt, muss daher künftig mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen. Dies gilt um so mehr, als dass Knöllchen im Ausland oft erheblich teurer sind als im Inland.
Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag nun einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einen EU-Rahmenbeschluss umsetzt.
Dies wird vor allem Verkehrssünder treffen. Nach der noch geltenden Rechtslage werden Raser und Falschparker nur in wenigen Fällen nach ihrer Rückkehr in Deutschland hier noch belangt.
Problematisch wurde es in der Vergangenheit oft nur im betreffenden Ausland, wo das Knöllchen verursacht wurde.
Das soll sich zum 1. Oktober ändern – vorausgesetzt, der Bundestag stimmt ebenfalls zu.
Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung zuständig sein.
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