Aktuell beschränkt die Wetterlage nicht die Befahrbarkeit von Deutschlands Straßen. Sowohl Schnee und Eis haben sich zumindest vorläufig verabschiedet.
Das sah vor kurzem noch ganz anders aus. Dies führte dann auch dazu, dass manche Verkehrszeichen plötzlich für den Autofahrer nicht mehr erkennbar waren:
Aber auch zu anderen Jahreszeiten ist es denkbar, dass Verkehrszeichen nicht mehr sichtbar sind, weil z.B. ein ausgetriebene Äste eines Busches nun ein Verkehrszeichen verdecken.
Doch was hat dies für Konsequenzen? Ist man ortsunkundig und weiß nicht um die dort stehende Beschilderung, dürfte man wohl fein raus sein.
Verkehrszeichen müssen nämlich grundsätzlich erkennbar sein und i.ü. auch so gestaltet sein, dass sie ein Verkehrsteilnehmer bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick erkennen kann.
Die Verkehrsschilder dürfen auch nach einem Beschluss des OLG Jena vom 06.05.2010 weder irreführend noch undeutlich sein.
Irreführend können insbesondere Schilderkombinationen aus mehreren Schildern sein, die sich gegenseitig ausschließen oder widersprechen.
Bei einer Fehldeutung von entsprechenden Verkehrszeichen kann, so das OLG Jena, dem Verkehrsteilnehmer unter Umständen keinerlei Vorwurf gemacht werden.
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