Wer oft im Ausland unterwegs ist, weiß: auch dort werden Verkehrsverstöße geahndet. Dabei sind die Behörden in anderen Ländern nicht zimperlich. Oftmals falls die Strafen deutlich schärfer aus als in Deutschland.
Diese Forderungen werden in der Praxis zwar selten vollstreckt, aber man sollte sie auf keinen Fall ignorieren. Denn bei der erneuten Einreise in das selbe Land kann dann so manche Überraschung warten. In der Schweiz kann man sogar direkt nach der Einreise ins Gefängnis wandern. Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte also auf jeden Fall seinen Anwalt befragen. Er wird ihm zum richtigen Verhalten raten.
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