Bislang konnte man die meisten Bußgeldbescheide, die man als Souvenir aus einem Urlaub erhielt, sorglos wegwerfen. Folgen waren nicht zu befürchten. Dies dürfte sich allerdings nun ändern.

Nach dem 1. Oktober 2010 können EU-Länder nicht bezahlte Geldbußen ab einem Betrag von 70 € in Deutschland eintreiben.

Aber es ist Vorsicht angebracht:

Dies bedeutet nämlich nicht, dass noch bis Ende September im Ausland sorglos ohne Rücksicht auf einen evtl. Bußgeldbescheid gefahren werden darf. Es ist durchaus denkbar, dass auch Ordnungswidrigkeiten vollstreckt werden, die bereits vor dem 1.Oktober 2010 begangen wurden.

Entscheidend dürfte sein, wann das Bußgeld festgesetzt wurde oder der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Fällt dieser Zeitpunkt in einen Zeitraum nach dem 01. Oktober, weil z.B. die Behörden langsam gearbeitet haben, könnte man Pech haben.