Der Frühling ist nun endlich da. Allerdings gibt es noch Liebesgrüße des Winters:
Schlaglöcher!
Der lang anhaltende, kalte Winter führt oft dazu, dass in die Teerdecke eindringendes Wasser gefriert und den Asphalt aufsprengt.
Schlaglöcher in der Straße oder auf den Gehwegen können so für Fußgänger wie auch für Autos gefährlich werden.
Wer trägt nun für evtl. Schäden die Kosten?
Grundsätzlich sind je nachdem, wo sich die Straße befindet, Städte, Gemeinden, Landkreise oder aber auch der Bund verantwortlich.
Diese müssen die Straßen regelmäßig kontrollieren. Gefahrenstellen müssen beseitigt oder zumindest vor ihnen gewarnt werden. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haben die Bürger ein Recht auf Schadenersatz.
In der Praxis haben die Geschädigten mit ihren Forderungen jedoch oft Schwierigkeiten mit der Durchsetzung. Meist bleibt nur der Weg zum Anwalt oder sogar zum Gericht.
Problematisch ist, dass der Umfang der Verpflichtung nicht gesetzlich geregelt ist. Was im Einzelnen zu veranlassen ist, wird unterschiedlich bewertet. Des Weiteren ist es schwierig, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht später auch wirklich nachzuweisen.
In der Regel werden die Straßen jedoch durch Streckenkontrollen regelmäßig überprüft und Gefahrenstellen, wenn auch nur provisorisch, ausgebessert. Auch durch entsprechende Beschilderung kann der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden.
Eine solche Beschilderung ist allerdings in Deutschland noch nicht üblich:
Nach der Straßenverkehrsordnung hat jeder Autofahrer im Übrigen seine Geschwindigkeit den Straßenverkehrsverhältnissen anzupassen.
Ansonsten kann es auch zu einem Bußgeld für den Autofahrer kommen.
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