Es kommt immer mal wieder vor, dass Autofahrer sei es aus Unachtsamkeit oder auch Bequemlichkeit auf privaten Parkplätzen parken. Dies ist dann für die Eigentümer besonders ärgerlich, haben Sie doch hierfür gezahlt.
Die Behörden verteilen in diesen Fällen in aller Regel kein Bußgeld gegen den Falschparker. Dies wird damit begründet, da es sich um Privatgelände handeln würde und sie dort nicht zuständig seien.
Manche Grundstückseigentümer meinen sich dann wie folgt helfen zu können:
Dies ist aber rechtlich äußerst bedenklich. Durch das Anbringen einer Parkkralle an dem parkenden Fahrzeug könnte eine Nötigung vorliegen. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Fahrer nicht ein mal ein Bußgeld bekommt, der Grundstücksbesitzer sich allerdings einem Strafverfahren aussetzt.
Hinterlasse einen Kommentar