Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind.
Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet, bevor die Umweltzone ihren Siegeszug durch Deutschland antrat.
Der Autofahrer sollte daher, selbst wenn er vorwiegend in ländlichen Gebieten unterwegs ist, daran denken, sich eine Umweltplakette zu besorgen. Diese gibt es in den Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig und damit deutlich günstiger als ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister.
Was ist aber, wenn nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhält und dieses nicht mehr mit dem in der Plakette eingetragenen Kennzeichen übereinstimmt?
Auch hier könnten 40 Euro Bußgeld fällig sein. Allerdings könnte man auch davon ausgehen, dass für diese Fälle die gesetzliche Grundlage fehlt, mit der Folge, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ein Einspruch, der sich lohnen könnte!
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