Während der kommenden heißen Tage der Karnevals- und Faschingszeit droht wieder Ungemach für den Autofahrer. Gerne werden die tollen Tage zu einem großzügigerem Umgang mit dem Alkohol genutzt.
Beachten sollte man hierbei allerdings, dass die Polizei nicht ebenso mit dann Auto fahrenden Narren umgeht.
Vielmehr muss in dieser Zeit mit verstärkten Kontrollen gerechnet werden.
Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass man, auch wenn man nur wenig getrunken hat, danach nicht selbst nach Hause fährt. Sonst muss man nach den tollen Tagen nicht nur eingestehen, einen Fehler gemacht zu haben, sondern auch den Führerschein zurück geben.
Zu beachten ist nämlich, dass die Strafen für Trunkenheit im Straßenverkehr hoch sind:
Schon bei 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer den Führerschein abgeben. Ab 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer können ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und einen Führerscheinentzug für mindestens vier Wochen nach sich ziehen. Fährt man mit dem Rad heim, kann ebenfalls der Führerscheinverlust spätestens ab 1,6 Promille drohen.
Unterschätzt wird oft auch der Kater am Tag nach einer feucht-fröhlichen Feier. Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. So kann es sein, dass am nächsten Morgen noch genügend Restalkohol im Blut ist, der die nicht erlaubten Promillewerte erreicht. Auch dann ist es sinnvoll, nicht Auto zu fahren.
Und noch etwas:
Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld mindestens in Höhe von Euro 10. Dies gilt dann, wenn durch die Verkleidung die freie Sicht oder das Gehör beeinträchtigt ist.
Hinterlasse einen Kommentar