Vor ein paar Wochen hat Bundesverkehrsminister Ramsauer in einer Art Schildbürgerstreich die Schildernovelle wieder einkassiert, in dem er sie für „nichtig“ erklärt hatte.
Hintergrund war, dass die Schildernovelle dazu geführt hat, dass viele Verkehrschilder hätten ausgetauscht werden müssen. Verbleibende Verkehrsschilder wären u.U. ungültig gewsen mit der Folge, dass man sich im Bußgeldverfahren auf die Ungültigkeit hätte stützen können. Dies hätte gute Chancen eröffnet, Knöllchen zu verhindern.
Jetzt sind also wieder alle Schilder gültig? Oder doch nicht?
Diese Frage ist wie vieles in der Juristerei nicht einfach zu klären. Nach Auffassung des Verkehrsexperten Prof. Dr. Dieter Müller ist trotz Medien wirksamen Erklärens in einer Pressekonferenz durch den Bundesverkehrsminister nicht eine Verordnung nichtig.
Vielmehr hat eine entsprechende Erklärung keine Auswirkungen auf den Gesetzestext. Den kann auf Grund der in Deutschland bestehenden Gewaltenteilung nur ein Gericht kassieren.
Möglich wäre nur gewesen, unverzüglich eine Änderungsverordnung auf den parlamentarischem Weg zu bringen.
Fraglich bleibt daher, wie zukünftig in Bußgeldverfahren hierüber entschieden werden wird.
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