Es wurde bereits berichtet, dass Winterreifen in diesen Jahreszeiten nun wohl auch gesetzlich zu einem Muß werden.  Voraussichtlich wird noch dieses Jahr die entsprechende Verpflichtung in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben werden.

Dies führt dann auch zu einer klaren Regelung, wann welches Bußgeld fällig wird. Geplant sind danach 20 Euro, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Sommerreifen erwischt wird.

Bereits 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister drohen, wenn durch falsche Bereifung der Verkehr behindert wird.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind das eher Sonderangebote wie der Blick von TÜV SÜD in die Bußgeldkataloge europäischer Nachbarn zeigt.

Wer allerdings meint, dass hier ansonsten eine europäische Harmonisierung bestehen würde, hat weit gefehlt. Die Ansichten, was ein Winterreifen ist oder winterliche Straßenverhältnisse sind, gehen auf europäischer Ebene noch auseinander. Jedes Land hat seine eigene Auffassung von der Straßenbenutzung im Winter. Und ganz unterschiedliche Bußen bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften:

 

 

Auf der Hitliste ganz oben steht ein Alpenland: Österreich:

Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt dort, wer im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen. Danach müssen bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Alternativ können grundsätzlich auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist allerdings nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Bei einfachen Verstößen werden 35 Euro fällig. Bei schweren Beeinträchtigungen sind allerdings bis zu 5.000 Euro möglich.

Doch was sind in Österreich Winterreifen? Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. In Deutschland sollen hingegen aller Voraussicht nach auch Ganzjahresreifen im Winter den Vorschriften genügen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter. In Deutschland genügen dem Gesetzgeber 1,6 Millimeter.

 

 

Auf Platz 2 der Hitliste findet sich Frankreich:

Die Winterreifenpflicht in Frankreich trifft den Autofahrer auf entsprechenden, mit dem Verkehrsschild „pneus neige“ gekennzeichneten Strecken.

Wird dort die Vorgabe missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten fallen 35 Euro an.

 

 

Platz 3 der europäischen Hitliste nimmt Tschechien ein:

Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Tschechien fährt, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.

 

 

Auf Platz 4 findet sich Italien:

Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagsregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterreifen rollen. Wer auf bella gummi erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld.

Eine andere  Stichtagsregelung gilt seit langem bereits für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April.

Italienische Behörden können auch kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt.

Man sollte daher zumindest Schneeketten dabei haben. Diese sind als Alternative zu Winterreifen ebenfalls erlaubt.

 

 

Auf Platz 5 findet sich die Winterreifenregelung in der Schweiz:

Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie bisher keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen. Wird allerdings der Verkehr von einem Auto auf Sommerreifen behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird in der Regel auch von einer erheblichen Mitschuld am Unfall ausgegangen.

Die Schneekettenpflicht wird mit einem Verkehrszeichen angezeigt.

Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro.