Nun hat der Winter ganz Deutschland erfasst. Auch wenn er dieses Jahr ein wenig früher als sonst zugeschlagen hat, so ist es jedes Jahr wieder überraschend. So als ob jedes Jahr am 24.12. Weihnachten wäre.
Die Winterreifenpflicht wird nun aller Voraussicht nach morgen beschlossen werden. Angesichts der aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse sollte deren Zweck nun jedem einleuchten, der schon ein Mal wegen Sommerreifen bestückter Fahrzeuge nicht weiter gekommen ist.
Aber auch ein anderes Thema ist derzeit äußerst wichtig. Wer nicht eine Garage sein eigen nennt, ist vor Fahrtantritt verpflichtet für freie Sicht zu sorgen.
So reicht es nicht, lediglich ein Guckloch in die Frontscheibe zu kratzen, in der Hoffnung damit ausreichend sehen zu können.
Hierbei droht bei einer Verkehrskontrolle zwar im Vergleich zum Verstoß gegen die Winterreifenpflicht nur ein Bußgeld in Höhe von Euro 10,00.
Allerdings sollte man auch berücksichtigen, dass im Falle eines Verkehrsunfalles unter Umständen auch eine Mithaftung am Schaden droht. Dann kann das fehlende Kratzen richtig ins Geld gehen.
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