Von Sportlern mit ungewöhnlichen Blutwerten kennt man mitunter recht kreative Ausreden. Doch auch Autofahrer bemühen bisweilen interessante Begründungen, um einer Strafe zu entgehen.
Kürzlich hatte sich das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße mit der Frage zu befassen, ob Amphetamine auch über Erkältungsmittel ins Blut gelangen können.
Bei einer Autofahrerin war im Verlauf einer Verkehrskontrolle ein Drogentest durchgeführt worden. Das anschließende Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Autofahrerin Amphetamin konsumiert hatte.
Die Frau bestritt das. Sie habe wegen einer Erkältung das Medikament Aspirin Complex eingenommen. Der darin enthaltene Wirkstoff Pseudoephedrin könne sich bei einer toxikologischen Analyse in Amphetamin umwandeln, behauptete sie.
Ein hierzu gehörter Gutachter widersprach allerdings dieser Theorie. Eine solche Umwandlung sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Dem folgend ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass die Fahrerin unter Drogeneinfluß das Auto bewegt hatte. Creative Begründungen helfen daher nicht immer. Hier führte die Fahrt daher zu einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug.
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