Autofahrer in Berlin oder Hannover haben es seit dem 1. Januar schwerer. Denn ab diesem Tag darf man hier nur noch mit grüner Umweltplakette fahren. Sie sind die ersten in Deutschland, die damit viele tausend Fahrzeuge mit gelber Plakette aussperren.

Grüne Plaketten bekommen in der Regel:

  • PKWs mit Benzinmotoren, die nach dem 01. Jan 1993 zugelassen wurden und einen geregelten Katalysator haben
  • PKWs mit Dieselmotoren mit Euro 4 Norm, die nach dem 01. Jan. 2006 zugelassen wurden
  • LKWs mit Dieselmotoren mit Euro 4 Norm, die nach dem 01. Okt. 2006 zugelassen wurden

Dieselmotoren mit gelben Plaketten kann man in der Regel mit einem Russpartikelfilter nachrüsten, so dass es dann auch eine grüne Plakette gibt. Nicht für alle Fahrzeuge ist jedoch der passende Filter verfügbar – unter Umständen kann gar nicht geliefert werden. Wenn ein Transporter mit einem Dieselmotor mit einer 2005er Zulassung nicht nachgerüstet werden kann, wäre er zumindest für Berlin und Hannover über Nacht so gut wie wertlos.

Die Initiative Moblin in Deutschland weist auf folgendes hin:

Da man mit einem solchen rigiden Vorgehen Unternehmen und Privatleute ruinieren würde, dürfen diese nichtnachrüstbaren Euro 3-Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, auch mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle wie z.B. der DEKRA über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. Großzügige Ausnahmeregelungen gibt es auch für Polizei, Feuerwehr, Ärzte, Reisebusse und den ÖPNV.

Generell aber gilt: Wer aber ab dem 01. Januar ohne grüne Plakette und ohne Ausnahmebescheinigung in Berlin oder Hannover parkt oder fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 EUR und mit einem Punkt in Flensburg rechnen.