LKW Fahrer kennen das: Täglich kämpfen sie um die Einhaltung von Lieferterminen und sind hierbei oftmals noch dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt.
Ein Arbeitnehmer ist jedoch grundsätzlich berechtigt, Anweisungen seines Arbeitgebers nicht zu befolgen, wenn er dadurch gegen die StVO oder gegen Lenkzeitvorschriften verstößt. Tut er dies trotzdem und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen,kann er diese nicht an den Arbeitgeber weiter reichen.
Ein Arbeitnehmer darf zumindest den Vorstellungen der Richter nach nicht allein deshalb entlassen werden oder andere negative arbeitsrechtliche Folgen erleiden, weil er sich entsprechenden Anweisungen des Arbeitgebers widersetzt. Dies wird damit begründet, dass den rechtstreuen Arbeitnehmer die Rechtsordnung schützt. Die Arbeitsrichter gehen daher auch davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer unzulässigen, vom Arbeitgeber erteilten Anordnungen widersetzen müsse. Ob dies wirklich lebensnah ist, haben diese Richter nicht zu entscheiden.
Dies hat zu Folge, dass ein Arbeitnehmer, der ein Knöllchen aufgrund entsprechender Anweisungen einfährt, dieses nicht an seinen Arbeitgeber durchreichen kann. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst für sein Knöllchen einstehen. Nur so könne der mit der Geldbuße verfolgte Zweck eintreten.
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