Auch wenn man manchmal geneigt sein könnte den betäubenden Lärm einer Vuvuzela im Straßenverkehr einzusetzen. Dies ist nicht erlaubt. Selbst das „normale“ Hupen unterliegt strengen Vorgaben.
So wird mit einem Bußgeld belegt, wer im Straßenverkehr missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gibt und dadurch andere belästigt oder Schallzeichen gibt, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Auch der Einsatz der Vuvuzelas im Straßenverkehr zieht demnach ein Bußgeld nach sich.
Allenfalls in Zeiten der WM drückt der eine oder andere mal ein Auge zu, wie dies hier der Fall war:
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