Richter müssen nicht jederzeit arbeiten
Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Zweibrücken müssen Richter abends und nachts keinen Bereitschaftsdienst verrichten, damit Blutproben angeordnet werden können. Begründet wird dies damit, dass die Blutprobe kein gravierender Eingriff sei. Daher könne auch durchaus Staatsanwaltschaft und Polizei diese anordnen. Das Gericht wies mit dem nun bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 1 SsBs 6/10) die Beschwerde eines Autofahrers [...]