Bußgeldbescheid?

Online Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid  erheben – das geht! Und das ist oft eine gute Alternative.

Zu schnell gefahren? Rote Ampel übersehen? Zu dicht aufgefahren? Ihnen drohen sogar noch Punkte in Flensburg?

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, kennen Sie noch lange nicht die konkrete Aktenlage. Das sollten Sie aber. Denn nur, wenn Sie wissen, was in den Akten steht, können Sie eine Strategie zur Verteidigung entwickeln.

Wenn Sie keine Akteneinsicht haben, wissen Sie auch nicht, ob sich ein Bußgeld vielleicht ganz verhindern lässt.

Akteneinsicht erhält allerdings nur ein Anwalt. Und der kann Ihnen diese Akten zugänglich machen, unabhängig davon, wo er ansässig ist. Im Internet ist es also egal, ob der Anwalt sich an Ihrem Wohnort befindet.

Wichtig ist, dass er schnell für Sie tätig wird.

Wir unterstützen Sie. Bei der Akteneinsicht und darüber hinaus. Nicht immer ist jedoch die Verteidigung durch einen Anwalt in einer Gerichtsverhandlung erforderlich. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative, vor allem dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Nicht immer sind Bußgeldbescheide richtig. Ohne Unterstützung eines Anwalts ist es aber schwierig, sich gegen einen falschen Bußgeldbescheid zu wehren. Sie erhalten dann noch nicht einmal Einsicht in die Akte. Um sich aber ein Bild über die erhobenen Vorwürfe machen zu können, ist Akteneinsicht unbedingt erforderlich.

Sollte sich nach Prüfung der Akte ergeben, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind, kann ein Fahrverbot verhindert, ein Bußgeldbescheid verringert oder gar vermieden werden. Wie das geht erfahren Sie unter „Schritte zum Einspruch“.

Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Senden Sie uns eine E-Mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.

Online Einspruch:
8 Schritte

Sie beauftragen uns, für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen.

Sie erhalten von uns eine Vorschussrechnung, die Sie schnellstmöglich begleichen.

Ist das Geld da, beantragen wir sofort für Sie Akteneinsicht.

Sie erhalten eine Rechnung über den restlichen fälligen Betrag (ca. 22,- Euro, abhängig vom Umfang der Akte).

Wir senden Ihnen die Akte.

Wir prüfen Ihre Akte auf mögliche Verteidigungsvarianten.

Sie erhalten von uns eine detaillierte Strategie, die Sie selbst anwenden können. Dabei bekommen Sie Tipps, wie Sie sich in der mündlichen Verhandlung verhalten und welche Anträge Sie stellen sollten. Außerdem klären wir Sie über Ihre Erfolgsaussichten auf. Sollte es keinen Sinn machen, das Verfahren weiter zu betreiben, sagen wir Ihnen dies.

Sie verteidigen sich selbst bei Ihrem Amtsgericht.

So viel sparen Sie
beim Online Einspruch
gegen Ihren Bußgeldbescheid

Gebühr Herkömmliches
Verfahren
Online
Verfahren
Grundgebühr 98,60 Euro 25,00 Euro
Verfahrensgebühr durchschnittlich 156,60 Euro 150,00 Euro
Terminsgebühr durchschnittlich 249,40 Euro Entfällt in der Regel
Auslagenpauschale 20,00 Euro 20,00 Euro
MwSt. 99,67 Euro 37,05 Euro
Summe 624,87 Euro 232,05 Euro